Sicherheitskonzept
1. Sicherheit auf dem Schulweg
· Beim ersten Informationsabend vor der Einschulung wird auf folgendes hingewiesen:
Der Schulweg soll intensiv geübt werden.
Ein gemeinsam zurückgelegter Schulweg erhöht die Sicherheit.
Bei der Klassenbildung wird nach Möglichkeit ein gleicher Schulweg berücksichtigt.
· Eltern sollen sofort die Polizei und/ oder die Schule informieren, wenn ihr Kind angesprochen oder belästigt wurde
(Kontakt Polizei: 08421/ 97700).
2. Maßnahmen bei Fernbleiben vom Unterricht
· Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Schule vor Unterrichtsbeginn zu informieren, wenn ein Kind den Unterricht (auch am Nachmittag) nicht besuchen kann.
· Telefonische Entschuldigungen werden im Sekretariat entgegengenommen, in die Entschuldigungsliste eingetragen und an die entsprechende Klassenlehrkraft bzw. Lehrkraft der ersten Unterrichtsstunde weitergeleitet.
· Bei Nicht-Entschuldigung erfolgt nach 08:00 Uhr ein Kontrollanruf und eine Nachfrage bei den Eltern (privat oder in der Arbeit), Großeltern oder Nachbarn. Sollte telefonisch niemand zu erreichen sein, wird die Polizei eingeschaltet.
· Von jedem Kind liegt ein „Notfallzettel“ mit diversen Telefonnummern vor.
· Bei vorzeitigem Unterrichtsende werden Kinder, deren Eltern dies wünschen, bis zum stundenplanmäßigen Unterrichtsende in der Schule betreut.
· Kinder, die sich krank fühlen, werden nach Möglichkeit abgeholt.
3. Maßnahmen während des Unterrichtsvormittages
· Schüler und Eltern benutzen den Haupteingang, sowie den Westeingang im ersten Stock.
· Die Eltern werden gebeten, das Schulhaus nur in begründeten Fällen zu betreten.
· Besucher, Handwerker usw. müssen sich im Sekretariat bzw. bei der Schulleitung anmelden.
· Erwachsene Personen werden nach dem Grund ihres Aufenthaltes im Schulhaus angesprochen.
· Während der Pause sind alle Kinder im Hof bzw. bei Regenpause in der Pausenhalle unter Aufsicht der eingeteilten Lehrkräfte (siehe Pausenregeln).
· Zu den Dienstpflichten von Lehrkräften gehört, die Pausenaufsicht gewissenhaft und aktiv wahrzunehmen.
· Sollte eine Klasse aus Unterrichtsgründen das Schulgelände verlassen, so muss die betreffende Lehrkraft die Klasse zuvor im Sekretariat oder bei der Schulleitung abmelden.
4. Technische Maßnahmen
· Der Zugang zum Turnhallenbereich ist grundsätzlich abgesperrt. Während des Sportunterrichts bleibt er als Fluchtweg geöffnet.
· Die Notausgänge in der Sporthalle dürfen nicht durch Gegenstände verstellt sein.
· In jedem Raum hängt ein Fluchtplan aus. Dieser ist mit den Kindern zu besprechen.
· In jedem Raum liegt ein Notfallplan für die Hand der Lehrkraft. Jede Lehrkraft ist verpflichtet, sich mit dem Inhalt des Notfallplanes vertraut zu machen.
5. Sonstige Maßnahmen
· Die Jugendbeamten der Polizei besuchen einmal jährlich unsere Schule.
· In regelmäßigen Klassengesprächen werden die Kinder zum Thema Gewalt sensibilisiert.
· Jährlich finden zwei Probealarme statt, um das richtige Verhalten einzuüben.
· Jede Klasse hat einen Sammelplatz im Bereich des Pausenhofes bzw. im Bereich des West-Einganges.
· Sollte das Verlassen des Schulgeländes notwendig sein, ist eine Unterbringung in der Pfarrkirche St. Michael möglich.