1.   Sicherheit auf dem Schulweg

·        Beim ersten Informationsabend vor der Einschulung wird auf folgendes hingewiesen:

     Der Schulweg soll intensiv geübt werden.

     Ein gemeinsam zurückgelegter Schulweg erhöht die Sicherheit.

     Bei der Klassenbildung wird nach Möglichkeit ein gleicher Schulweg berücksichtigt.

·        Eltern sollen sofort die Polizei und/ oder die Schule informieren, wenn ihr Kind angesprochen oder belästigt wurde

      (Kontakt Polizei: 08421/ 97700).

 

2.   Maßnahmen bei Fernbleiben vom Unterricht

·        Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Schule vor Unterrichtsbeginn zu informieren, wenn ein Kind den Unterricht (auch am Nachmittag) nicht besuchen kann.

·        Telefonische Entschuldigungen werden im Sekretariat entgegengenommen, in die Entschuldigungsliste eingetragen und an die entsprechende Klassenlehrkraft bzw. Lehrkraft der ersten Unterrichtsstunde weitergeleitet.

·        Bei Nicht-Entschuldigung erfolgt nach 08:00 Uhr ein Kontrollanruf und eine Nachfrage bei den Eltern (privat oder in der Arbeit), Großeltern oder Nachbarn. Sollte telefonisch niemand zu erreichen sein, wird die Polizei eingeschaltet.

·        Von jedem Kind liegt ein „Notfallzettel“ mit diversen Telefonnummern vor.

·        Bei vorzeitigem Unterrichtsende werden Kinder, deren Eltern dies wünschen, bis zum stundenplanmäßigen Unterrichtsende in der Schule betreut.

·        Kinder, die sich krank fühlen, werden nach Möglichkeit abgeholt.

 

3.   Maßnahmen während des Unterrichtsvormittages

·        Schüler und Eltern benutzen den Haupteingang, sowie den Westeingang im ersten Stock.

·        Die Eltern werden gebeten, das Schulhaus nur in begründeten Fällen zu betreten.

·        Besucher, Handwerker usw. müssen sich im Sekretariat bzw. bei der Schulleitung anmelden.

·        Erwachsene Personen werden nach dem Grund ihres Aufenthaltes im Schulhaus angesprochen.

·        Während der Pause sind alle Kinder im Hof bzw. bei Regenpause in der Pausenhalle unter Aufsicht der eingeteilten Lehrkräfte (siehe Pausenregeln).

·        Zu den Dienstpflichten von Lehrkräften gehört, die Pausenaufsicht gewissenhaft und aktiv wahrzunehmen.  

·        Sollte eine Klasse aus Unterrichtsgründen das Schulgelände verlassen, so muss die betreffende Lehrkraft die Klasse zuvor im Sekretariat oder bei der Schulleitung abmelden.

 

4.   Technische Maßnahmen

·        Der Zugang zum Turnhallenbereich ist grundsätzlich abgesperrt. Während des Sportunterrichts bleibt er als Fluchtweg geöffnet.

·        Die Notausgänge in der Sporthalle dürfen nicht durch Gegenstände verstellt sein.

·        In jedem Raum hängt ein Fluchtplan aus. Dieser ist mit den Kindern zu besprechen.

·        In jedem Raum liegt ein Notfallplan für die Hand der Lehrkraft. Jede Lehrkraft ist verpflichtet, sich mit dem Inhalt des Notfallplanes vertraut zu machen.

 

5.   Sonstige Maßnahmen

·        Die Jugendbeamten der Polizei besuchen einmal jährlich unsere Schule.

·        In regelmäßigen Klassengesprächen werden die Kinder zum Thema Gewalt sensibilisiert.

·        Jährlich finden zwei Probealarme statt, um das richtige Verhalten einzuüben.

·        Jede Klasse hat einen Sammelplatz im Bereich des Pausenhofes bzw. im Bereich des West-Einganges.

·        Sollte das Verlassen des Schulgeländes notwendig sein, ist eine Unterbringung in der Pfarrkirche St. Michael möglich.